CO₂-Steuer-Erhöhung 2025: Was Eigentümer und Vermieter wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2025 ist eine weitere Erhöhung der CO₂-Bepreisung in Kraft getreten. Der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO₂ ist von 45 auf 55 Euro gestiegen – mit spürbaren Auswirkungen auf Heizkosten, Betriebskostenabrechnungen und die Verantwortung von Vermietern.
Die CO₂-Steuer wurde 2021 eingeführt, um den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben. Für Immobilieneigentümer und Vermieter bedeutet das: Es wird teurer – aber auch komplexer. Was sich seit 2025 konkret geändert hat, worauf zu achten ist und wie Sie als Vermieter oder Verwalter richtig handeln – das erklären wir Ihnen hier im Überblick.
Höhere CO₂-Kosten: Das bedeuten 55 Euro pro Tonne konkret
Mit der Anhebung des CO₂-Preises auf 55 Euro pro Tonne steigen auch die Heizkosten – insbesondere bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas:
- Heizöl: Rund zwei Cent mehr pro Liter
- Erdgas: Etwa 0,22 Cent mehr pro Kilowattstunde
Für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh Erdgas bedeutet das etwa 43 Euro Mehrkosten pro Jahr. Auch bei Mietwohnungen steigen die Kosten – und müssen gemäß dem Stufenmodell zur CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Das Stufenmodell: Wer wie viel CO₂-Kosten trägt
Seit 2023 gilt in Deutschland das sogenannte CO₂KostAufG (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz). Dieses regelt, wie die CO₂-Kosten aufgeteilt werden – je nach energetischem Zustand des Gebäudes:
- Bei sehr schlecht gedämmten Gebäuden (hohe Emissionen) trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Kosten.
- Bei energetisch sehr guten Gebäuden (z. B. Effizienzhausstandard EH55) trägt der Mieter bis zu 100 %.
Online-Rechner zur Ermittlung der CO₂-Kostenaufteilung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt ein kostenloses Online-Tool zur Verfügung, mit dem Vermieter und Mieter die CO₂-Kostenaufteilung berechnen können:
Zum CO₂-Kosten-Rechner des BMWK
Heizkostenabrechnung & Informationspflichten: Mehr Aufwand für Vermieter
Besonders bei vermieteten Wohnungen mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Brennstoffrechnung und muss:
- Die verursachten CO₂-Emissionen aus der Rechnung entnehmen
- Den anteiligen CO₂-Kostenbetrag für sich und die Mieter berechnen
- Die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung korrekt dokumentieren
Bei Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern:
- Der Mieter erhält die Rechnung direkt
- Muss selbst den Vermieteranteil berechnen und einfordern
- Vermieter haben 12 Monate Zeit zur Erstattung
Ausnahmen von der Kostenaufteilung
Unter bestimmten Bedingungen können Vermieter von der CO₂-Kostenpflicht ganz oder teilweise befreit werden, z. B.:
- Denkmalschutzauflagen, die energetische Sanierungen verhindern
- Milieuschutzgebiete, in denen Maßnahmen baulich eingeschränkt sind
Blick in die Zukunft: Was kommt ab 2026 und 2027?
- 2026: Der CO₂-Preis wird nicht mehr festgelegt, sondern durch Versteigerungen ermittelt – mit einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne.
- 2027: Einführung des europäischen Emissionshandelssystems ETS 2. Dann bildet sich der Preis frei am Markt. Studien prognostizieren langfristig CO₂-Preise von bis zu 200 Euro pro Tonne.
Für Eigentümer energetisch ineffizienter Immobilien könnte das künftig zu deutlich höheren Belastungen führen.
Welche Maßnahmen lohnen sich jetzt?
- Energetische Sanierungen prüfen: Je besser der energetische Zustand Ihres Gebäudes, desto geringer der CO₂-Kostenanteil für Sie als Vermieter.
- Wechsel auf erneuerbare Heizsysteme erwägen: Moderne Heiztechnik wie Wärmepumpen entfallen teilweise von der CO₂-Bepreisung.
- Heizkostenabrechnungen sorgfältig dokumentieren: Ein transparenter Umgang mit CO₂-Kosten schafft Vertrauen bei Mietern und schützt vor Konflikten.
- Fördermöglichkeiten nutzen: Zuschüsse für energetische Sanierungen, Heizungstausch oder Solaranlagen sind 2025 weiterhin verfügbar – zum Teil steuerfrei.
Fazit: Jetzt handeln, Kosten langfristig senken
Die CO₂-Steuer-Erhöhung 2025 ist ein weiterer Schritt in Richtung klimaneutrale Gebäude. Für Eigentümer und Vermieter in Arnsberg, dem Sauerland und ganz Deutschland bedeutet das: Mehr Verantwortung, aber auch neue Chancen.
Wir von meyer & partner begleiten Sie gerne – von der energetischen Bewertung Ihrer Immobilie bis zur Verwaltung Ihrer Heizkostenabrechnungen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir die passende Lösung.
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