CO₂-Steuer-Erhöhung 2025: Was Eigentümer und Vermieter wissen müssen - meyer & partner

CO₂-Steuer-Erhöhung 2025: Was Eigentümer und Vermieter wissen müssen

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Seit dem 1. Januar 2025 ist eine weitere Erhöhung der CO₂-Bepreisung in Kraft getreten. Der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO₂ ist von 45 auf 55 Euro gestiegen – mit spürbaren Auswirkungen auf Heizkosten, Betriebskostenabrechnungen und die Verantwortung von Vermietern.

Die CO₂-Steuer wurde 2021 eingeführt, um den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben. Für Immobilieneigentümer und Vermieter bedeutet das: Es wird teurer – aber auch komplexer. Was sich seit 2025 konkret geändert hat, worauf zu achten ist und wie Sie als Vermieter oder Verwalter richtig handeln – das erklären wir Ihnen hier im Überblick.

Höhere CO₂-Kosten: Das bedeuten 55 Euro pro Tonne konkret

Mit der Anhebung des CO₂-Preises auf 55 Euro pro Tonne steigen auch die Heizkosten – insbesondere bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas:

  • Heizöl: Rund zwei Cent mehr pro Liter
  • Erdgas: Etwa 0,22 Cent mehr pro Kilowattstunde

Für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh Erdgas bedeutet das etwa 43 Euro Mehrkosten pro Jahr. Auch bei Mietwohnungen steigen die Kosten – und müssen gemäß dem Stufenmodell zur CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.

Das Stufenmodell: Wer wie viel CO₂-Kosten trägt

Seit 2023 gilt in Deutschland das sogenannte CO₂KostAufG (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz). Dieses regelt, wie die CO₂-Kosten aufgeteilt werden – je nach energetischem Zustand des Gebäudes:

  • Bei sehr schlecht gedämmten Gebäuden (hohe Emissionen) trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Kosten.
  • Bei energetisch sehr guten Gebäuden (z. B. Effizienzhausstandard EH55) trägt der Mieter bis zu 100 %.

Online-Rechner zur Ermittlung der CO₂-Kostenaufteilung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt ein kostenloses Online-Tool zur Verfügung, mit dem Vermieter und Mieter die CO₂-Kostenaufteilung berechnen können:
Zum CO₂-Kosten-Rechner des BMWK

Heizkostenabrechnung & Informationspflichten: Mehr Aufwand für Vermieter

Besonders bei vermieteten Wohnungen mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Brennstoffrechnung und muss:

  1. Die verursachten CO₂-Emissionen aus der Rechnung entnehmen
  2. Den anteiligen CO₂-Kostenbetrag für sich und die Mieter berechnen
  3. Die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung korrekt dokumentieren

Bei Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern:

  • Der Mieter erhält die Rechnung direkt
  • Muss selbst den Vermieteranteil berechnen und einfordern
  • Vermieter haben 12 Monate Zeit zur Erstattung

Ausnahmen von der Kostenaufteilung

Unter bestimmten Bedingungen können Vermieter von der CO₂-Kostenpflicht ganz oder teilweise befreit werden, z. B.:

  • Denkmalschutzauflagen, die energetische Sanierungen verhindern
  • Milieuschutzgebiete, in denen Maßnahmen baulich eingeschränkt sind

Blick in die Zukunft: Was kommt ab 2026 und 2027?

  • 2026: Der CO₂-Preis wird nicht mehr festgelegt, sondern durch Versteigerungen ermittelt – mit einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne.
  • 2027: Einführung des europäischen Emissionshandelssystems ETS 2. Dann bildet sich der Preis frei am Markt. Studien prognostizieren langfristig CO₂-Preise von bis zu 200 Euro pro Tonne.

Für Eigentümer energetisch ineffizienter Immobilien könnte das künftig zu deutlich höheren Belastungen führen.

Welche Maßnahmen lohnen sich jetzt?

  • Energetische Sanierungen prüfen: Je besser der energetische Zustand Ihres Gebäudes, desto geringer der CO₂-Kostenanteil für Sie als Vermieter.
  • Wechsel auf erneuerbare Heizsysteme erwägen: Moderne Heiztechnik wie Wärmepumpen entfallen teilweise von der CO₂-Bepreisung.
  • Heizkostenabrechnungen sorgfältig dokumentieren: Ein transparenter Umgang mit CO₂-Kosten schafft Vertrauen bei Mietern und schützt vor Konflikten.
  • Fördermöglichkeiten nutzen: Zuschüsse für energetische Sanierungen, Heizungstausch oder Solaranlagen sind 2025 weiterhin verfügbar – zum Teil steuerfrei.

Fazit: Jetzt handeln, Kosten langfristig senken

Die CO₂-Steuer-Erhöhung 2025 ist ein weiterer Schritt in Richtung klimaneutrale Gebäude. Für Eigentümer und Vermieter in Arnsberg, dem Sauerland und ganz Deutschland bedeutet das: Mehr Verantwortung, aber auch neue Chancen.

Wir von meyer & partner begleiten Sie gerne – von der energetischen Bewertung Ihrer Immobilie bis zur Verwaltung Ihrer Heizkostenabrechnungen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir die passende Lösung.

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