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Energiekrise im Winter: Preisanstiege bei Gas, Strom und Öl - Tipps von meyer & partner

Was sich für Eigentümer und Mieter gleichermaßen ändert und worauf Sie achten sollten

Die aktuellen Preisentwicklungen der verschiedenen Energieträger wie Gas, Strom, Öl, Pellets u.v.m. werden aufgrund der
Energiekrise alle Verbraucher in diesem Winter deutlich zu spüren bekommen. Doch was können wir selbst tun, um hohen Nachforderungen vorzubeugen? Welche Vorauszahlung oder Rücklage ist angemessen? meyer & partner bringt Licht ins Dunkel und gibt Empfehlungen zum Umgang mit den gestiegenen Preisen. 

Sorgenkind Gas – Preissteigerungen, wie es Sie noch nie gab

Eine Vielzahl von Haushalten wird im Sauerland mit Gas beheizt. Die Gaspreise haben sich auf dem Markt seit Beginn des Jahres teilweise zwischenzeitlich verzehnfacht. Ein Ende dieser drastischen Preisentwicklung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Das Ausmaß einer solchen Preiserhöhung wird spätestens bei Vorlage der Abrechnung im Folgejahr sichtbar.

Damit es dann nicht bereits zu spät ist, sollten Eigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften wie auch Mieter dringend eine angemessene Erhöhung Ihrer Hausgeld- bzw. Nebenkostenvorauszahlung vornehmen. Für alle übrigen gilt, gleich private Rücklagen in hinreichender Höhe zu schaffen.

Als erfahrene Hausverwalter empfehlen wir Eigentümern von vermietetem Wohnraum, offen die Problematik mit Ihren Mietern zu besprechen und eine freiwillige Erhöhung der Vorauszahlungen auf das tatsächliche Niveau vorzunehmen.

Eine einseitige Erhöhung der Vorauszahlung gem. § 540 Abs. 4 BGB ist nur bei Vorlage einer Abrechnung möglich. Eine bloße Anpassung aufgrund gestiegener Energiekosten kann gesetzlich nur im Zusammenhang mit der Vorlage
der Betriebskostenabrechnung vorgenommen werden.
 

Gute Nachricht für Kunden der meyer & partner Hausverwaltung

Für rund 90 % der Kunden der meyer & partner Hausverwaltung GmbH konnten, im Rahmen eines langfristigen Vertrages mit einem Energielieferanten, die Preise bis einschließlich 31.12.2025 nahezu auf gleichem Niveau gehalten werden. Möglich war dies durch eine enge Geschäftsbeziehung mit dem lokal ansässigen Unternehmen GM Energievorteil. Hierdurch ergibt sich für die Kunden der Hausverwaltung ein kalkulatorisches Einsparpotential bis 2025 in Höhe von insgesamt rund 4,6 Millionen Euro!

Auch bei anderen Energieträgern kümmern sich die Experten der Hausverwaltung stets um einen günstigen Einkaufspreis und haben in der Vergangenheit Preisoptimierungen, sofern möglich, u. a. durch Wechsel der Versorger vorgenommen.

Daran kommt niemand vorbei – Die Gasumlage

Zusätzlich zu den Preiserhöhungen hat die Regierung kürzlich die Gasumlage beschlossen. Die Höhe der bis April 2024 befristeten Gasumlage beträgt ab dem 1. Oktober 2,4 Cent pro Kilowattstunde.

Die Gas-Importeure brauchen in der aktuellen Situation Unterstützung, um hohe Beschaffungskosten für Gas auszugleichen. Anderenfalls droht der Zusammenbruch von Unternehmen, die für das Funktionieren des Gasmarkts und die Versorgungssicherheit wichtig sind. Um die Belastung aber auch für private Haushalte und Unternehmen durch gestiegene Gaspreise abzufedern, will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger weiter entlasten. Sie senkt daher die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 %. Dies geschieht vorerst befristet bis zum 31. März 2024.

Die Bundesregierung ist sich bewusst, welche zusätzliche Belastung eine Gasumlage darstellt. Die Maßnahme ist jedoch notwendig, um die Gasversorgung langfristig zu sichern. Die Gasimporteure müssen handlungsfähig bleiben, damit sich die angespannte Lage auf dem Gasmarkt nicht weiter verschärft. Denn das könnte weitere massive Preissteigerungen und gravierende Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft insgesamt zur Folge haben. Es liegt also im Interesse aller Gasverbraucher, den Ausfall wichtiger Gasimporteure zu verhindern.

Was die Gasumlage für den einzelnen Nutzer bedeutet, hängt davon ab, wie hoch der Anteil an den Gesamtkosten in den Vorjahren war und voraussichtlich sein wird (am Beispiel eines Mehrfamilienhauses). In Fällen, in denen Heizkostenabrechnungen eines Wärmedienstes vorliegen, ist es leicht möglich, den jeweiligen Anteil zu errechnen. Nutzer mit Gas-Etagenheizungen zahlen die Gasumlage direkt an den Versorger und erhalten von diesem die
entsprechenden Informationen.
 

Wie ist die Lage bei Öl, Pelltes und Wärmepumpenstrom?

Heizölpreise sind traditionell starken Marktschwankungen unterworfen. Im Jahre 2021 lag der Preis zwischen 57 und 91 Euro pro 100 Liter – im Jahr 2022 liegt der Preis bisher zwischen 87 und 204 Euro. In den vergangenen Monaten hat sich das Niveau auf ca. 150 Euro bei leicht steigender Tendenz eingependelt. Wenn man die Kosten mit dem Vorjahr vergleicht, muss man eine Einzelfallbetrachtung vornehmen. Sehr grob kann im Durchschnitt aber mindestens von einer Preisverdopplung gesprochen werden.

Wer auf die Beheizung mit Pellets gesetzt hat, sieht sich ebenfalls erstmals mit einer enormen Preissteigerung konfrontiert. Kostete die Tonne im Jahr 2021 noch zwischen 215 und 250 Euro, liegt der Preis nunmehr bereits weit über 800 Euro. Die Preiserhöhung ist auf gestiegene Transport- und Produktionskosten sowie eine stark gestiegene Nachfrage seit Beginn der Ukraine-Krise zurückzuführen.

Die Preisentwicklung für Wärmepumpenstrom ist mit normalem Strom gleichzusetzen und verteuert sich gleichermaßen. Der Wärmepumpenstrom ist nur dahingehend günstiger, da er mit gesonderten Entgelten belastet wird, die geringer festgesetzt werden als bei Haushaltsstrom. 

Die Erhöhung der Vorauszahlung – Service für Kunden der Hausverwaltung

Mieter und Eigentümer von Liegenschaften aus dem Miet- und WEG-Verwaltungsbestand der meyer & partner Hausverwaltung erhalten automatisch ein Empfehlungsschreiben zur Anpassung der monatlichen Heizkostenvorauszahlung bzw. Hausgeldzahlung.

Die Anpassungen berücksichtigen die Preisentwicklungen des Energieträgers bzw. die Konditionen des Energieversorgers und im Falle der Gaslieferung ebenfalls die Gasumlage. Dem Schreiben ist eine
Einverständniserklärung beigefügt, in der lediglich der gewünschte Erhöhungsbetrag eingesetzt wird. Die unterzeichnete Erklärung kann dann per Post oder per E-Mail an
hausverwaltung@meyerundpartner.de gesendet werden. Bei Kunden, die am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, wird die gewünschte Änderung automatisch berücksichtigt. In allen übrigen
Fällen müssen bestehende Daueraufträge angepasst werden.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften werden die Entwicklung bereits im Rahmen der Erstellung künftiger Wirtschaftspläne berücksichtigt.

 

Fazit und Ausblick

Die Dauer und ein Ende der Energiekrise scheint derzeit nur schwer absehbar zu sein. Umso wichtiger dürfte es sein, in Zukunft in alternative Energieformen zu investieren. Dabei wird allerdings niemand pauschal aussagen können, welche Energieform in Zukunft die „Richtige“ ist. Zu unterschiedlich sind die energetischen Anforderungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten im Bestand. Nicht jede Technologie lässt sich gleichermaßen realisieren und finanzieren.

Darüber hinaus sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen im Falle von Änderungen zu berücksichtigen. Eine durchdachte Planung und Beratung sind wichtige Voraussetzungen, um diesbezüglich sinnvolle Entscheidungen treffen zu können.

Aber: Einen Beitrag zur Energieeinsparung kann bereits jeder selbst durch die Änderung seines Verbrauchsverhaltens herbeiführen. Sinnvolle Tipps erhalten Sie dazu beispielsweise von den Verbraucherzentralen.

Eines steht allerdings schon jetzt fest: 
Der kommende Winter wird sicherlich der teuerste aller Zeiten.

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