Maklerkosten vom Bundestag neu geregelt
Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverband Deutschland, IVD West, ordnet diesen für die Branche wegweisenden Beschluss folgendermaßen ein: „Ich halte die Aufteilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer für fair, da in der Regel beide Parteien von der Leistung des Immobilienmaklers profitieren. Es ist daher zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Doppeltätigkeit weiterhin zulässt. Sie entspricht dem Leitbild des guten Maklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert. Wir sind froh, dass die Politik dieses Leitbild zum Maßstab nimmt. Allerdings erachten wir die gesetzliche Regulierung der Maklerkosten weiterhin für nicht unbedingt notwendig, auch wenn mit der Neuregelung ein hohes Maß an Gerechtigkeit erreicht wird. Denn jede Immobilientransaktion ist einzigartig und erfordert maximale Flexibilität auch bei der Honorierung des Maklers. Diese Flexibilität, die sich aufgrund der Unterschiedlichkeit der Märkte bewährt hat, wird leider künftig massiv eingeschränkt.
Ursächlich für die nun erfolgte Neuregelung war das berechtigte Anliegen der Politik, den Zugang zum selbstgenutzten Grundeigentum zu erleichtern. In der Umsetzung ist aber zu sehr auf die Maklerprovision und nicht ganzheitlich auf die Rahmenbedingungen des Eigentumserwerbes eingegangen worden. Die Neuregelung kann aus unserer Sicht daher nur der Anfang einer übergreifenden politischen Strategie sein, die den Immobilienerwerb gerade für Normalverdiener erleichtert. Die Fortsetzung des Baukindergeldes, die Einführung eines KfW-Bürgschaftsprogrammes oder die Senkung der Grunderwerbsteuer – alles im aktuellen Koalitionsvertrag verankert – sind weitere Bausteine, die die Politik jetzt endlich angehen muss.“
Die nun erfolgte Neuregelung sollte aus Sicht des IVD West übrigens dringend einhergehen mit der gesetzlichen Verankerung eines Sachkundenachweises für Immobilienmakler. „Nur so ist auch sicherzustellen, dass alle Makler die nötige Qualifikation besitzen, Käufer und Verkäufer angemessen zu beraten und zu unterstützen“, erläutert Blandfort. IVD-Mitglieder müssen eine entsprechende Ausbildung jetzt schon nachweisen.
KONTAKT
meyer & partner Immobilien GmbH
Schobbostraße 17 | 59755 Arnsberg
02932-97200 | info@meyerundpartner.de
Hier finden Sie uns:
meyer & partner Immobilien GmbH
meyer & partner Hausverwaltung GmbH
Bleiben Sie immer
Informiert
Nehmen Sie Kontakt auf
KONTAKT
meyer & partner Immobilien GmbH
Schobbostraße 17 | 59755 Arnsberg | Deutschland
02932-97200 | info@meyerundpartner.de
Bewertungen von Google: 4.4 / 5.00
bei 74 Bewertungen