Baukindergeld wird verlängert. Mit Zuschuss vom Staat ins eigene Zuhause. meyer & partner informiert Sie - Ihr Immobilienmakler für Südwestfalen, Arnsberg und Umgebung

Fristverlängerung für das Baukindergeld

Mit Zuschuss vom Staat ins eigene Zuhause!

Eine Immobilie zu kaufen oder direkt selbst zu bauen, kostet, trotz der aktuellen Niedrigzinsen, viel Geld. Der Traum vom Eigenheim wächst gerade in dieser außergewöhnlichen Zeit immer weiter, allerdings ist für junge Familien mit kleinerem oder mittlerem Einkommen diese finanzielle Belastung manchmal kaum zu stemmen.

Und genau das möchte die Bundesregierung ändern und gewährt Familien, die Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben möchten, eine ganz besondere Förderung – das Baukindergeld.

Für den kostenlosen Zuschuss müssen Familien oder Alleinerziehende mit Kindern einige Voraussetzungen erfüllen. Diese sind beispielsweise ein notariell unterschriebener Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 datiert wurde, das Kind oder die Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein und die Immobilie muss zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein – die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.

Ob man Baukindergeld erhält und wie viele Kinder dabei berücksichtigt werden, hängt von der persönlichen Situation am Tag der Antragstellung ab.

So sind ohne großen Aufwand bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) möglich. Das Baukindergeld kann bequem nach dem Einzug in die neuen vier Wände online bei der KfW beantragt werden.

Zusätzlich zum Baukindergeld können auch weitere KfW-Förderprodukte genutzt und beantragt werden. So kann sich die Gesamtsumme der entsprechenden Förderung erhöhen – und das kann sich lohnen!

Dabei ist es allerdings wichtig zu wissen, wann die jeweiligen Anträge gestellt werden müssen. So müssten beispielsweise andere KfW-Förderprodukte bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren beantragt werden. Anders verhält es sich hier mit dem Baukindergeld.

Bislang mussten die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag spätestens am 31.12.2020 datiert sein. Diese Frist wurde vor kurzem durch die KfW Bank bis zum 31.03.2021 verlängert!

Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW Bank auf https://www.kfw.de

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