Steigende Baukosten durch Plastikverbot - meyer & partner informiert

Plastikverbot ab 2025: Steigende Baukosten – neue Herausforderungen für die Immobilienbranche

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Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union ein weitreichendes Verbot bestimmter Plastikverpackungen – mit direkten Folgen für die Bau- und Immobilienbranche. Auch in Deutschland wird die neue Regelung spürbar: Einweg-Plastik und schwer recycelbare Kompositverpackungen sind künftig nicht mehr erlaubt. Was auf den ersten Blick nach einem Gewinn für Umwelt und Nachhaltigkeit klingt, bringt gleichzeitig finanzielle und logistische Herausforderungen mit sich – auch für Bauherren, Investoren und Immobilienverwalter.

Was genau ist betroffen?

Das Plastikverbot umfasst:

  • Einweg-Kunststoffverpackungen: Diese dürfen ab 2025 nicht mehr verwendet werden.
  • Kompositverpackungen: Materialien, die aus verschiedenen, schwer trennbaren Bestandteilen bestehen (z. B. Plastik mit Alubeschichtung), sind ebenfalls betroffen.

Hersteller und Lieferanten sind daher gezwungen, auf alternative Verpackungslösungen wie Papier, recycelte Kunststoffe oder biologisch abbaubare Materialien umzusteigen. Auch wiederverwendbare Behälter kommen zunehmend zum Einsatz.

Was bedeutet das für die Baukosten?

Die Bau- und Immobilienbranche steht vor einer spürbaren Preissteigerung. Umweltfreundliche Verpackungen sind derzeit noch deutlich teurer in der Herstellung und Beschaffung als konventionelle Plastiklösungen. Das wirkt sich insbesondere auf die Kosten von Baustoffen und deren Lieferung aus.

Beispiel aus der Praxis:

Ein Bauunternehmen bestellt Dämmmaterialien für die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses:

  • Bisher: Lieferung in günstiger Einweg-Plastikfolie.
  • Ab 2025: Lieferung in recycelbarem Karton oder Mehrweg-Behältern – teurer in der Anschaffung und aufwendiger im Handling.

Zusätzlich entstehen logistische Herausforderungen:

  • Neue Verpackungen sind oft empfindlicher gegenüber Feuchtigkeit oder mechanischer Belastung.
  • Die Lagerung und der Transport müssen angepasst werden.
  • In der Übergangszeit kann es zu Lieferengpässen kommen, da sich Hersteller und Handel erst auf die neuen Vorgaben einstellen müssen.

Warum das Verbot trotzdem sinnvoll ist

Trotz aller Herausforderungen bietet das neue Gesetz auch klare Vorteile – besonders im Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Immobilienentwicklung:

  • Reduktion von Plastikmüll: Baustellenabfälle enthalten bislang große Mengen an nicht recycelbarem Kunststoff – eine unnötige Umweltbelastung.
  • Förderung nachhaltiger Verpackungstechnologien: Der Innovationsdruck führt zu besseren, umweltfreundlicheren Lösungen in der Lieferkette.
  • Attraktivität für Käufer und Mieter: Immobilien, die unter Einsatz nachhaltiger Materialien errichtet oder modernisiert wurden, sind für viele Menschen besonders interessant – und bieten dadurch höhere Marktchancen.

Fazit: Frühzeitig handeln lohnt sich

Für Bauherren, Investoren und Verwalter bedeutet das Plastikverbot vor allem eines: Planungssicherheit durch vorausschauendes Handeln. Wer sich bereits jetzt mit neuen Verpackungsstandards, Lieferanten und Baupartnern abstimmt, kann steigende Baukosten besser kalkulieren und potenzielle Verzögerungen vermeiden.

Langfristig profitieren Projekte, die auf Nachhaltigkeit setzen, nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch. Denn: Immobilien mit zukunftsfähigen, umweltfreundlichen Konzepten sind zunehmend gefragt – und das nicht nur in Südwestfalen.

meyer & partner hilft Ihnen gerne dabei, die passenden Partner für Ihre nachhaltigen Bau- oder Sanierungsvorhaben zu finden. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

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