Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Der Energieausweis ist ein im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entwickeltes Dokument, welches Immobilien energetisch beurteilt und die Energieeffizienz eines Gebäudes berechnet und darstellt. Alle enthaltenen Informationen lassen schnell erkennen, ob das Haus energetisch auf dem neuesten Stand ist oder ob es sich bei der Immobilie um einen wie bereits oben erwähnten „Energiefresser“ handelt.
Bei der Erstellung eines Energieausweises unterscheidet man zwischen zwei Ausweisarten. Es gibt den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis – doch wann und vor allem welche Ausweisart benötigt man? Der Verbrauchsausweis ermittelt den tatsächlichen Energieverbrauch über eine Abrechnungsperiode der vergangenen drei Jahre. Das Nutzerverhalten eines jeden Bewohner kann das Endergebnis stark beeinflussen. Der Bedarfsausweis wiederum spiegelt den theoretischen Energieverbrauch wider und basiert nur auf tatsächlichen Daten und Fakten. Bei dieser Ausweisart handelt es sich um ein technisches Gutachten, welches von einem ausgebildeten Fachmann ausgestellt wird.
In der Regel umfassen beide Energieausweisarten fünf Seiten. Dort sind standardmäßig allgemeine Daten wie Immobilienart, Anschrift und Name sowie Ausstellungsdatum des Energieberaters enthalten. Energieausweise, die nach Mai 2014 ausgestellt wurden, verfügen außerdem über eine Registriernummer, die der Kontrolle durch die zuständigen Behörden dienen soll. Schematisch wird über eine Farbskala die Energieklasse dargestellt, wobei A+ im grünen Bereich die beste Bewertung und H im roten Bereich die schlechteste Bewertung ist. Beim Bedarfsausweis werden auf den letzten Seiten wichtige Hinweise auf Einsparpotentiale und konkrete Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen geliefert. In manchen Fällen macht es für Eigentümer sogar hochgradig Sinn, die energetischen Sanierungsmaßnahmen vor einem Verkauf der Immobilie auszuführen. Diese Maßnahmen schlagen sich dann meist in einem höheren Verkaufswert der Immobilie nieder. Dazu Anne Kathrin Jentsch, führende Gewerbemaklerin bei Meyer und Partner und spezialisiert auf die Beurteilung der neuesten Energiestandards: „Die Betrachtung der Energieeffizienz einer Immobilie hat in den letzten Jahren bei interessierten Käufern mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Steigende Strompreise und die daraus resultierenden hohen Kosten bei der Bewirtschaftung, stehen verstärkt im Käuferfokus und so können bereits durchgeführte energetische Sanierungen durch die Verkäuferseite wesentlich zu einer positiven Kaufentscheidung beitragen. Im Sinne einer umfassenden und professionellen Betreuung unserer Kunden, raten wir grundsätzlich jedem Käufer, die Energiebilanz einer Immobilie zu prüfen und sich die zu erwartenden Kosten sehr detailliert anzuschauen. Wir als ausgewiesene Immobilienfachleute haben in diesem Bereich sehr viel Erfahrung, kennen die Tipps und Tricks und stehen unseren Kunden immer beratend zur Seite. Gerade wenn man sich mit der Materie nicht auskennt und man keine Vergleichswerte zur Hand hat, dann ist eine Expertenmeinung von außerordentlicher Bedeutung“.
Prinzipiell kann man sich als Eigentümer aussuchen, welche Art von Energieausweis ausgestellt werden soll. Allerdings gibt es, wie in so vielen Fällen, zwei entscheidenden Ausnahmen. Für Neubauten können nur Bedarfsausweise erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten vorhanden sind. Auch für kleinere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, ist der Bedarfsausweis fest vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis ist für diese Gebäude nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Für die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude gibt es ebenfalls Sonderregelungen.
Je nach Ausstellungsart können die Kosten für die Erstellung eines Energieausweis unterschiedlich hoch ausfallen. Der Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands kostengünstiger als der Bedarfsausweis. Auch die Anzahl der Wohneinheiten hat einen großen Einfluss auf die Kosten. In der Regel kann man bei einem Verbrauchsausweis mit Kosten zwischen 30 bis 120 Euro rechnen. Die Erstellung kann kostengünstig bei verschiedenen Onlineanbietern angefordert werden. Beim Bedarfsausweis liegt man in der Regel zwischen 300 und 600 Euro. Die hohen Kosten resultieren daraus, weil die Erstellung sehr viel aufwendiger ist und vor allem nur von einem qualifizierten Energieberater durch eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt werden kann. Da die Kosten beider Ausweisarten von Anbieter zu Anbieter erheblich variieren, ist es ratsam, vorab verschiedene Angebote einzuholen.
Wer einmal einen Energieausweis hat, muss sich so schnell nicht wieder darum kümmern. Der Energieausweis – egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – ist grundsätzlich 10 Jahre lang gültig. Ein neuer Ausweis wird nur benötigt, wenn ein Gebäude umfassend saniert oder nach energetisch relevanten Maßnahmen umgebaut wurde. Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV2014) muss in solchen Fällen die Energieeffizienz des Gebäudes neu berechnet und ein neuer Ausweis erstellt werden.
Seit Oktober 2008 besteht die Ausweispflicht: jedes Gebäude muss mit einem Energieausweis ausgestattet werden. Spätestens beim Hausverkauf oder bei einer Neuvermietung, muss der Energieausweis den Interessenten vorgelegt werden. Denn dieser bietet den potentiellen Käufern oder Mietern die Möglichkeit, den Energieverbrauch von Immobilien zu vergleichen und die ungefähr entstehenden Energienebenkosten zu kalkulieren.
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