Wohngemeinnützigkeit: Ein neues Kapitel für sozialen Wohnungsbau
Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Städten Mangelware – doch seit dem 1. Januar 2025 gibt es neue Hoffnung: Die Bundesregierung führt die neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) ein. Ziel ist es, neben dem klassischen sozialen Wohnungsbau ein dauerhaftes Segment für günstige Mieten zu schaffen.
Was ist die neue Wohngemeinnützigkeit?
Die NWG ermöglicht es sozial orientierten Wohnungsunternehmen, ihre Mietwohnungen dauerhaft unter dem Marktpreis zu vermieten – ohne zeitliche Befristung. Im Gegenzug erhalten sie steuerliche Vorteile, etwa durch Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer. Ab 1. Januar 2025 wird die vergünstigte Vermietung als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung anerkannt (§ 52 AO).
Wer profitiert?
Rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland könnten künftig von der NWG profitieren – darunter Familien, Rentner, Alleinerziehende oder Auszubildende. Voraussetzung: Das Einkommen liegt unter einer festgelegten Grenze. Die NWG bietet damit eine verlässliche Lösung gegen steigende Mieten, insbesondere in Ballungsräumen.
Eine echte Win-Win-Situation
Wohnungsunternehmen können dank Steuererleichterungen Rücklagen für Neubau und Sanierung bilden und gleichzeitig bezahlbare Mieten sichern. Das stärkt nicht nur den sozialen Zusammenhalt, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität im Wohnungsmarkt.
Noch ausbaufähig: Investitionsförderung fehlt
Obwohl die neue Regelung ein wichtiger Schritt ist, bleibt ein Kritikpunkt: Investitionszuschüsse für Neubauten sind bisher nicht vorgesehen. Fachverbände fordern hier dringend Nachbesserungen, um das volle Potenzial der NWG auszuschöpfen.
Fazit:
Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit schafft der Gesetzgeber ein nachhaltiges Fundament für dauerhaft günstigen Wohnraum. Für viele Mieterinnen und Mieter bedeutet das mehr Sicherheit – und für Wohnungsunternehmen eine neue, gemeinwohlorientierte Perspektive.
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